Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von
Teamer und sein Trupp
Outdoorevents, Teambuilding, Nature Experiences
Lohr & Mehl Partnerschaft - Master of Cultural Adminisatration und Diplom-Pädagoge
und sind bis auf Widerruf oder Erscheinen einer neuen Version gültig.
Widersprechende Abmachungen und Einzelabsprachen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit Annahme einer Veranstaltung durch den Veranstalter zu Stande, die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsabschluss händigt der Veranstalter dem Kunden eine Anmeldebestätigung aus.
Jeder Kunde haftet dem Veranstalter gegenüber gesamtschuldnerisch für
die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der von ihm mit angemeldeten
Personen.
3. Zahlung
Nach Erhalt der Rechnung ist der volle Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen an den Veranstalter zu entrichten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang beim Veranstalter. Bedenken Sie bitte die überweisungslaufzeiten.
Sollte der Gesamtpreis einer Veranstaltung eintausend Euro übersteigen,
behält sich der Veranstalter vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50%
des Gesamtpreises einzufordern.
4. Leistungen
Umfang und Art der vom Veranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der der Leistungsbeschreibung des Veranstalters der betreffenden Veranstaltung.
Wird auf Wunsch des Kunden eine individuelle Veranstaltung zusammengestellt,
so ergibt sich die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ausschließlich
aus dem entsprechenden konkreten Angebot.
5. Änderung des Veranstaltungsablaufes oder der Teilnehmerzahl
Sollte sich eine Änderung des Ablaufes oder der Zahl der Teilnehmer einer
bereits bestätigten Veranstaltung ergeben, so ist dies dem Veranstalter
unverzüglich anzuzeigen. Der Veranstalter behält sich in diesem Falle
eine Änderung des Veranstaltungspreises bzw. einen Rücktritt von der
Veranstaltung vor.
6. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunden kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.
Tritt der Kunde vom Veranstaltungsvertrag zurück, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und für seine Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatz kann vom Veranstalter wie folgt pauschalisiert werden:
Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Veranstaltungspreises
Ab 20. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Veranstaltungspreises
Ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Veranstaltungspreises
Sollten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits höhere Kosten als die
oben genannten Pauschalen entstanden sein, so wird der Veranstalter diese detailliert
nachweisen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
Wenn der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung Kenntnis von wichtigen,
in der Person des Kunden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung
der Veranstaltung befürchten lassen, erhält
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört
oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, so kann er ohne Einhaltung einer
Frist ausgeschlossen werden.
8. Höhere Gewalt
Sofern die Veranstaltung infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren
höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
ist, können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Veranstaltungsvertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für
bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
Die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung
Die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
Die Richtigkeit der Beschreibung der Veranstaltung in der Leistungsbeschreibung
Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Die Veranstaltungen werden nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt.
Die Haftung des Veranstalter beschränkt sich auf die ausführenden bzw. aufsichtspflichtigen Personen.
Besondere Risiken
Ein Großteil unserer Veranstaltungen finden in der freien Natur statt.
Schäden können generell nicht ausgeschlossen werden. Die Teilnahme
an den Veranstaltungen erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
10. Urheberrecht
Sämtliche Veranstaltungsunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte
Informationen. Alle Rechte, auch die der übersetzung , des Nachdrucks und
der sonstigen Vervielfältigung der Kursunterlagen oder Teilen daraus bleiben
vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige
Zustimmung des Herausgebers reproduziert oder in anderer Art vervielfältigt,
verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden,
bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An
die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
bzw.undurchführbaren Regelung beabsichtigt haben.
12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Dresden.
Teamer und sein Trupp
Outdoorevents, Teambuilding, Nature Experiences
Lohr & Mehl Partnerschaft - Master of Cultural Adminisatration und Diplom-Pädagoge
01099 Dresden
Stand: Februar 2013